Lassen Sie sich rechtzeitig beraten!
Nach den Vorschriften der Insolvenzordnung kann der Geschäftsführer eines Unternehmens verpflichtet sein, Insolvenz anzumelden. Eine so genannte Insolvenzverschleppung kann, bei hinzutreten weiterer Voraussetzungen, strafrechtliche konsequenzen haben oder auch zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers führen.
Auch einer Privatperson ist die Möglichkeit eröffnet, Insolvenzantrag zu stellen und nach einer Wohlverhaltensphase eine Restschuldbefreiung zu erlangen.
In vielen Fällen lässt sich die Insolvenz durch gezielte Veränderungen in der Unternehmensstruktur vermeiden. Sollte ein Insolvenzantrag unvermeidbar sein, muss dieser wichtige Schritt gut vorbereitet werden und darf nicht zu spät erfolgen. Eine Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften muss kombiniert werden mit der Planung der Zeit nach der Insolvenz, denn auch Ihr weiterer Lebensunterhalt muss schließlich gesichert sein.
Wir beraten Sie auch im laufenden Insolvenzverfahren, übernehmen die Korrespondenz mit dem Insolvenzverwalter und vertreten Sie bei der Sanierungsplanung und der Neustrukturierung Ihrer Unternehmen.
Dabei sind wir Ihr Vertreter in Fragen der
Zuständigkeit innerhalb der Kanzlei: Torsten Gust
Rechtsanwalt
Steuerberater
Fachanwalt für
Steuerrecht