Überlassen Sie nichts dem Zufall!
Steuerstrafsachen sind heikel und kompliziert, da zwei verschiedene Rechtsgebiete, das sehr komplexe Steuerrecht und das Strafrecht, aufeinander treffen. Eine adäquate Verteidigung wird nur gewährleistet, wenn sie in beiden Rechtsgebieten gut betreut werden. Sie benötigen daher einen Rechtsanwalt, der sich mit Strafverteidigungen auskennt und zusätzlich einen Steuerberater, der dem Rechtsanwalt das Steuerrecht aufbereitet. Verständnisprobleme sind dann vorprogrammiert, wenn der Rechtsanwalt - was überwiegend der Fall ist- keine steuerliche Ausbildung genossen hat.
Wir bieten Ihnen eine Verteidigung durch einen Spezialisten für Steuerstrafrecht, der die seltene Doppelqualifikation aus Rechtsanwalt und Steuerberater in sich vereint. Die vorgenannten Verständnisprobleme können gar nicht erst auftreten, denn die Vertretung erfolgt aus einer Hand.
Rechtsanwalt und Steuerberater Torsten Gust war schon als Referendar im Jahre 1995 für die in Steuerstrafsachen zuständige Wirtschaftsstrafkammer Berlin tätig. Innerhalb dieser Zeit bereitete er Urteile für Strafrichter in Steuerstrafsachen vor. Die Kenntnis der Arbeitsweise der zuständigen Strafrichter ist bis zu heutigen Tage extrem hilfreich, um taktische Erwägungen in die Verteidigung einfließen zu lassen.
Heute kann RA/StB Torsten Gust auf eine langjährige Erfahrung im Bereich der Steuerstrafverteidigung zurückblicken und vertritt Mandanten deutschlandweit.
Sie dürfen folgenden Service erwarten:
Zuständigkeit innerhalb der Kanzlei: Torsten Gust
Rechtsanwalt
Steuerberater
Fachanwalt für
Steuerrecht